Ehe und Sex im Römischen Reich

Sexualität ist im Imperium kein tabuisiertes Thema. Auch wenn heterosexuelle Beziehungen die Norm sind gilt aufgrund des griechischen Einflusses zumindest der homosexuelle Geschlechtsverkehr als weitgehend toleriert, wenngleich solche Ehen ausgeschlossen sind.
Man geht offen mit Sexualität um, malt eindeutige Symbole an die Hauswände oder trägt Fruchtbarkeitssymbole als Talismane um den Hals.
Zur sexuellen Befriedigung außerhalb der Ehe hat der Mann die Möglichkeit, Prostituierte beiderlei Geschlechts aufzusuchen. Die römische Gesellschaft sieht nicht vor, dass Frauen außerhalb einer Ehe oder eines Konkubinats sexuelle Kontakte haben, weshalb das unter der Hand stattfinden muss.

Die Ehe

Die Ehe wie auch die Familie gelten den Römern als heilig. Der vorrangige Zweck der Ehe ist die Zeugung von legitimen Kindern, die als Bürger in des Vaters Fußstapfen treten oder dem Reich als Legionäre dienen können. Oft kommt noch die politische Motivation dazu, auf diese Art und Weise ein Bündnis mit einer anderen Familie zu festigen, auch in den weniger einflussreichen Schichten.
Die Eheschließung ist privat und ohne großen religiösen Charakter, oftmals erinnert sie mehr an einen förmlichen Vertragsabschluss. Die Frau begibt sich damit entweder unter die Vormundschaft ihres Mannes oder bleibt unter der patria potestas (Hausgewalt) ihres Vaters. Letzteres hat den Vorteil, dass die Frau über das in die Ehe mitgebrachte Vermögen relativ frei bestimmen kann, andernfalls würde die Mitgift in den Besitz des Mannes übergehen.
Verheiratete Frauen sind in der Regel freier als unverheiratete und verfügen über die Mittel, eigene Entscheidungen ohne Wissen ihres Mannes zu treffen zu können.
Prinzipiell gelten verheiratete Frauen im Reich als hoch angesehen. Sie können an Gastmählern teilnehmen, Theater und Spiele besuchen, in die Thermen gehen, an Bildung, Kunst und Wissenschaft Anteil nehmen und häufig einen hohen Bildungsgrad erreichen.

Ehen bei Sklaven

Sklaven (bzw. Sklaven mit Freigelassenen o.ä.) dürfen keine rechtswirksame Ehen eingehen, ihre Kinder gelten daher auch nicht als mit ihnen verwandt. Die Form der Sklavenehe muss vom dominus (dem Besitzer) anerkannt und kann auch jederzeit von ihm widerrufen werden.

Scheidung und Witwenstand

Männer wie Frauen haben jederzeit das Recht, eine Scheidung zu beantragen. Dies ist sogar relativ üblich, die nur einmal verheiratete (und vor der Ehe jungfräuliche) Frau gilt jedoch trotzdem als Idealvorstellung. Zur Scheidung genügt das Aussprechen der Formel “gehe aus meinem Haus” (i foras) vor Zeugen. Die Kinder bleiben in der Familie und im Haus des Mannes.
Nach dem Tod der Frau darf der Mann sofort wieder heiraten. Beim Tod des Mannes muss die Frau eine zwölfmonatige Trauerzeit verstreichen lassen, um im Falle einer Schwangerschaft der Witwe keine Zweifel aufkommen zu lassen, wer der Vater des Kindes sei (Mater semper certa est).

Das Konkubinat

Dabei handelt es sich um eine auf beidseitigem Einverständnis beruhende Partnerschaft zwischen einem Römer und einem Barbaren, die zu zweit keine offizielle Ehe eingehen dürfen. Die Volljährigkeit ist die Einzige voraussetzung, Mitgift ist nicht vonnöten.

Sexualität

Innerhalb der Ehe dient der Verkehr der Zeugung von legitimen Nachwuchs. Ist zusätzliche Befriedigung von Nöten gibt es mehrere Möglichkeiten. Jeder Sklave und jede Sklavin kann von ihrem Besitzer sexuell missbraucht oder dazu an Dritte weitergegeben werden. Der Verkehr mit Sklaven ist nicht nur anerkannt, sondern sogar von Schriftstellern wie Petronius oder Horaz empfohlen und wird in keiner Weise als schändlich betrachtet. Das trifft sowohl für den Herrn als auch für die Sklaven zu. Staatlichen Schutz für Sklaven gibt es nicht, da der Staat nur den Besitzern Rechte zugesteht.

Prostitution

Prostitution ist ein weit verbreitetes Gewerbe, sogar in Scarbantia. Sexuelle Praktiken, die mit der Gattin nicht ausgeführt werden können, oder sexuelle Vorlieben, denen die Frau nicht nachkommen kann, werden von römischen Männern im Bordell, auf der Straße oder sonst wo befriedigt. Prostituierte sind durch das Gesetz von den Strafen für Ehebruch ausgenommen.
Die sexuelle Befriedigung von Frauen hat in der männerdominierten Öffentlichkeit keinen Stellenwert, was aber nur heißt, dass sich um ihren Ruf besorgte Frauen nicht dabei erwischen lassen sollten.

Sowohl Männer als auch Frauen können öffentlich als Prostituierte auftreten, auch wenn die Kunden fast ausschließlich Männlich sind. Prostituierte können frei sein und in Bordellen oder eigenen zur Straße gelegenen Zimmern arbeiten, häufig handelt es sich dabei aber um Sklaven.
Prostituierte erkennt man häufig an der leichten und anzüglichen Bekleidung, der übertriebenen Schminke und dem Gebrauch von starkem Parfum. Die Preise für Geschlechtsverkehr sind üblicherweise sehr niedrig, so dass auch die niederen Schichten und sogar Sklaven sich einen oder eine Prostituierte häufig leisten können

Väter, die ihre Töchter in die Prostitution zwingen, verlieren damit automatisch die patria potestas (väterliche Gewalt) über sie.

Prostitution wird sehr konsequent besteuert, die Höhe der Abgaben entspricht jeweils dem halben Preis für den Liebesakt.

Homosexualität

Auch wenn viele eindeutige Alltagspraktiken der Römer dies vermuten lassen, ist Homosexualität nicht die gesellschaftliche Norm. Geduldet wird die Pädasterie nach griechischem Vorbild, die jedoch ausschließlich auf sexuellen Verkehr mit Sklavenknaben ausgerichtet ist und sich ethisch keiner sonderlichen Wertschätzung erfreut. In der Regel handelt es sich um Geschlechtsbeziehungen mit jungen Sklaven, die zum Haus der jeweiligen Herren gehören. Ebenfalls geduldet, aber schon anrüchiger ist die sexuelle Beziehung zu erwachsenen Sklaven, strafbar ist dies jedoch nicht.

Gesellschaftlich abgelehnt wird hingegen passives Sexualverhalten römischer Bürger, da dieses gegen den sozial geforderten Primat (Vorherrschaft) der Virilität (des Mannes) verstößt und demzufolge als „unmännlich“ eingestuft wird. Sexuelle Beziehungen zwischen frei geborenen Römern gelten als Unzucht und können mit Geldstrafen belegt werden. Trotzdem ist die Toleranz gleichgeschlechtlicher Liebe gegenüber im Allgemeinen recht groß. Mehrere Kaiser konnten offen Liebhaber haben, ohne dafür kritisiert zu werden, und immer noch genießt die griechische Kultur und Sexualmoral hohes Ansehen.

Das Familienoberhaupt kann jedoch ungeachtet der sexuellen Einstellung seiner Familienmitglieder offizielle Heiraten mit dem anderen Geschlecht anorden, was auch usus ist. Homosexuelle Abenteuer sind nicht ungewöhnlich, als dauerhafte Alternative zur Kinder produzierenden Ehe sind sie aber nicht gedacht.